Die meisten zahnmedizinischen und oralchirurgischen Eingriffe können problemlos unter lokaler Betäubung durchgeführt werden.
Es gibt jedoch besondere Situationen, in denen eine Behandlung unter Allgemeinanästhesie – umgangssprachlich Vollnarkose – sinnvoll sein kann.
Wann kann eine Vollnarkose infrage kommen?
Das kann beispielsweise bei bestimmten umfangreichen chirurgischen Eingriffen oder in besonderen individuellen Situationen der Fall sein.
Die Entscheidung wird nicht allein aufgrund des Patientenwunsches getroffen, sondern unter Berücksichtigung des geplanten Eingriffes und der medizinischen Voraussetzungen.
Was bedeutet Vollnarkose?
Während einer Allgemeinanästhesie befindet sich der Patient in einem kontrollierten Zustand der Bewusstlosigkeit.
Atmung, Kreislauf und weitere Vitalfunktionen werden während der Behandlung kontinuierlich überwacht.
Sicherheit durch professionelle Betreuung
Die Narkose erfordert eine entsprechende anästhesiologische Betreuung.
Vor der Behandlung werden relevante gesundheitliche Informationen erhoben und das individuelle Vorgehen besprochen.
Sie erhalten außerdem genaue Anweisungen dazu, wie Sie sich vor und nach der Narkose verhalten müssen – insbesondere hinsichtlich Nüchternheit, Medikamenteneinnahme und Begleitperson.
Nach der Behandlung
Nach einer Vollnarkose ist eine Überwachungs- und Erholungsphase erforderlich.
Am Behandlungstag dürfen Sie unter anderem nicht selbst aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Die konkreten Verhaltensregeln werden Ihnen vorab mitgeteilt.